Nintendo of Europe GmbH
Teilnahmebedingungen „Abstimmung zum Pokémon Day Idea Competition“

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, 63760 Großostheim (nachfolgend „Nintendo“).
  2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 12 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter der Nintendo of Europe GmbH sowie dazugehöriger Firmen wie auch deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Produktes ab.
  4. In der Zeit vom 01. März 2010 bis 31. März 2010, 23:59 Uhr können Sie sich auf der Webseite www.nintendo.de registrieren und der von Ihnen favorisierten Idee zum Pokémon Day 2010 Ihre Stimme zukommen lassen. Nur rechtzeitig auf der Webseite www.nintendo.de eingegebene Registrierungen werden für die Aktion berücksichtigt. Nintendo übernimmt keine Verantwortung dafür, dass aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht möglich oder verspätet ist. Die Kosten der Teilnehmer für die Internetverbindung sind von den Teilnehmern zu tragen.
  5. Jeder Teilnehmer nimmt automatisch an der Verlosung eines von 16 Pokémon-Sammelkartenspiel Platin-Arceus (entweder Ausgabe Flammenherrscher oder Sturmformer) teil.
  6. Die Pokémon-Sammelkartenspiel Platin-Arceus Gewinner werden zwischen dem 31. März 2010 und dem 15. April 2010 ausgelost.
  7. Nintendo gibt die drei Gewinner Ende April 2010 bekannt. Die Gewinner werden durch Email an die in der Registrierung angegebene Email-Adresse benachrichtigt. Darüber hinaus wird Nintendo die Gewinner auf der Webseite www.nintendo.de bekannt geben. Die Gewinner müssen die Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 7 Tagen per Email an die Email-Adresse PokemonDay@nintendo.de bestätigen. Wird der Gewinn nicht in dieser Zeit bestätigt, verliert der Gewinner alle Rechte auf den Gewinn und der Gewinn wird unter allen übrigen Teilnehmern ausgelost.
  8. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, ein Tausch gegen andere Sachwerte oder die Übertragung auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Sollte der ausgeschriebene Preis aus irgendeinem unvorhergesehenen Grund nicht zur Verfügung stehen, wird Nintendo den Gewinner mit einem alternativen Preis gleichen oder höheren Werts auszeichnen.
  9. Die Teilnehmer erklären sich bereit, dass im Falle ihres Gewinns ihr Vorname sowie etwa von dem Gewinner zur Verfügung gestellte Bilder von Nintendo online veröffentlicht werden und für weitere PR Aktionen verwendet werden dürfen.
  10. Nintendo behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel einzustellen, auszusetzen oder zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von Nintendo liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Hard- oder Software, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter sowie mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit von Nintendo liegen.
  11. Das Internet ist kein sicheres Kommunikationsmedium. Die von Ihnen gesendeten Informationen können von Dritten eingesehen werden.
  12. Haftungsfreistellung: Soweit gesetzlich zulässig, erklären sich die Teilnehmer des Gewinnspiels mit Folgendem einverstanden:
    Nintendo haftet ausschließlich für Schäden aufgrund der Verletzung von Nintendos Organisations- und Verkehrssicherheitspflichten und insoweit auch nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
    Bei Vorsatz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Nintendo ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Nintendo auf den Einsatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von Nintendo oder deren gesetzliche Vertreter verursacht wurde.
    Nintendo haftet nur für leichte Fahrlässigkeit, wenn Nintendo eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung gefährdet und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung von Nintendo auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Nintendo nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  13. Mit der Registrierung am Gewinnspiel akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.